Title: Übernimmt die Krankenkasse meine Behandlungskosten als Angstpatient?
Published: 10. November 2018
Last modified: 7. Februar 2024

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# Übernimmt die Krankenkasse meine Behandlungskosten als Angstpatient?

 Veröffentlicht am 10. November 20187. Februar 2024

Für viele Patienten ist der Gang zum Zahnarzt eine emotionale Achterbahnfahrt. Die
Angst vor dem Zahnarzt, auch Dentalphobie genannt, betrifft dabei mehr Menschen,
als man vielleicht annehmen mag. Die Ursachen für die ausgeprägte Angst können dabei
äußerst vielfältig sein.

**[Angstpatienten](https://www.zahnarztpraxis-in-leonberg.de/angstpatienten/) sind
generell auf eine auf sie und ihre Phobie abgestimmte Behandlung angewiesen und 
daher stellt sich zwangsläufig auch die Frage, wer eigentlich die Kosten dafür trägt.
Wir klären Sie daher auf, ob die Krankenkasse die Behandlungskosten für Angstpatienten
übernimmt.**

![Dentalphobie und finanzielle Probleme beim Zahnarzt](https://23973-neu.wd50.extern.
regiohelden.de/wp-content/uploads/sites/8535/2023/03/young-pretty-blonde-woman-thinking-
feeling-doubtful-and-confused-with-different-options-wondering-which-decision-to-
make-against-flat-color-wall.jpg)

©kues1/stock.adobe.com

## **Das finanzielle Problem bei einer Dentalphobie**

Besonders Angstpatienten können meist keine regelmäßigen Besuche beim Zahnarzt in
ihrem Bonusheft vorweisen. Umso höher ist daher dann der Behandlungsaufwand, sofern
doch der Gang zum Zahnarzt gewagt wurde. Neben einer **einfühlsamen und verständnisvollen
Versorgung des Patienten** sind Eingriffe dennoch oft nur unter **Hypnose** oder**
Vollnarkose** zu bewerkstelligen.

Und bei diesen Extrakosten stellen sich Krankenkassen gerne quer, da diese die „**
medizinische Notwendigkeit**“ überschreiten. Und selbst wenn Ihnen Ihr Therapeut
eine Dentalphobie attestiert, heißt das leider noch nicht, dass sowohl die gesetzlichen
als auch die privaten Krankenkassen für die Kosten aufkommen.

## Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

In aller Regel werden die Kosten übernommen, wenn mindestens eine der folgenden **
Voraussetzungen** erfüllt ist:

 * Es handelt sich um einen **medizinisch notwendigen, größeren Eingriff**, bei 
   dem eine lokale Betäubung nicht ausreichend wäre.
 * Eine notwendige örtliche Betäubung kann aufgrund einer **Allergie oder Krankheit**
   nicht verabreicht werden.
 * Es handelt sich um ein **Kind unter zwölf Jahren**, das die Behandlung verweigert.
 * Aufgrund einer **geistigen Beeinträchtigung** oder **Bewegungsstörung** könnte
   der Patient oder die Patientin sich während der Behandlung unerwartet bewegen.
 * Es liegt eine **ärztlich anerkannte Dentalphobie** vor.

## Die ärztliche Anerkennung der Dentalphobie

Auch wenn der Begriff anderes vermuten lässt, wird dieses Gutachten nicht von Zahnärzten
und Zahnärztinnen oder Hausärzten und Hausärztinnen ausgestellt. Auch Krankenkassen
geben oft fälschlicherweise an, die **Notwendigkeit der Vollnarkose bei Dentalphobie**
müsse durch den behandelnden Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin begründet 
werden – dies ist jedoch falsch. Ebenso ein psychologisches Gutachten reicht meist
nicht aus.Angstpatienten und Angstpatientinnen müssen stattdessen Kontakt zu einem
Psychiater oder einer Psychiaterin aufnehmen. Anhand eines ausführlichen Gespräches
wird dann beurteilt, wie ausgeprägt Ihre Ängste sind, und ein **Gutachten Ihrer 
Dentalphobie** erstellt. Das **psychiatrische Gutachten** wird dann durch den Anästhesisten
oder die Anästhesistin Ihrer Zahnarztpraxis an die Krankenkasse weitergereicht.

## Die Kostenübernahme

Eine Kostenübernahme bei Angstpatienten zu erwirken, ist alles andere als leicht.
Lehnt Ihre gesetzliche Krankenkasse diese ab, können Sie überprüfen, ob die gesetzlich
vorgeschriebene **Belastungsgrenze** erreicht ist. Denn Ihre medizinischen Zuzahlungen
dürfen im Jahr zwei Prozent Ihres Bruttogehalts nicht überschreiten.

Generell können Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse auf den **Festzuschuss von
50 Prozent** bauen. Sind Ihre Kosten für Sie nicht zumutbar, da Sie arbeitslos oder
Geringverdiener sind, kann sich laut Härtefallregelung die Zuzahlung der Krankenkasse
erhöhen.

Patienten mit einer **privaten Krankenversicherung** müssen übrigens je nach deren
Tarif ebenfalls damit rechnen, dass Kosten für eine Vollnarkose nicht übernommen
werden.

## Leistung in der Zahnzusatzversicherung

Manche Krankenkassen bieten Zahnzusatzversicherung an, die speziell auch **Leistungen
für Angstpatienten und Angstpatientinnen **umfassen, wie

 * Hypnose
 * Lachgas-Sedierung
 * Akupunktur
 * Vollnarkose

Ob die Vollnarkose zu den eingeschlossenen Leistungen gehört und auch in Gänze übernommen
wird, ist allerdings von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich.
Sie sollten daher sorgfältig **Tarife vergleichen** und gegebenenfalls bei Ihrer
Krankenkasse **gezielt nachfragen**, bevor Sie eine solche Zusatzversicherung abschließen.

## Kostenübernahme der privaten Zusatzversicherungen

Auch wenn Ihre Krankenkasse dank Zusatzversicherung die Vollnarkose grundsätzlich
übernehmen würde, können trotzdem noch **Kosten auf Sie zukommen**. Durch Kosten
für Narkosemittel, Anästhesist bzw. Anästhesistin und nötige Beatmung belaufen sich
Rechnungen schnell auf **150 bis 300 Euro**. Ob diese überhaupt oder komplett übernommen
werden, hängt jedoch von **zwei Faktoren** ab:

 1. Sie überschreiten durch die Narkose nicht die **jährliche Höchstgrenze der Kostenübernahme**–
    diese fällt je nach Tarif unterschiedlich aus. Weitere Rechnungen werden dann unabhängig
    vom Grund nicht mehr übernommen.
 2. Welche Maßnahmen werden durchgeführt? Manche Krankenkassen legen einen **Umfang
    der Behandlungsmöglichkeiten **fest. Das bedeutet: Eine Narkose beim Entfernen 
    eines Weisheitszahnes wird anders behandelt als eine Narkose bei Zahnersatz.

Daher gilt: Augen auf vor Abschluss der Versicherung und vor der Behandlung lieber
noch einmal **bei Ihrer Versicherung nachfragen**, ob eine Übernahme im konkreten
Fall möglich ist.

## Fazit

Wie Sie sehen, ob Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, ist nicht pauschal
zu beantworten und **hängt von vielen Faktoren ab**. Folgende Dinge sollten Angstpatienten
dennoch beachten:

 * Prüfen Sie schon früh, ob Sie nicht eine private Zusatzversicherung abschließen
   können.
 * Suchen Sie immer das Gespräch zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Auch
   Gutachten, die Ihre Dentalphobie bestätigen, können hier helfen.
 * Klären Sie ab, ob nicht im Fall der Fälle eine **Ratenzahlung** beim Zahnarzt
   möglich ist.

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[Zehn Dinge, die Sie nach dem Bleaching unbedingt beachten müssen](https://www.zahnarztpraxis-in-leonberg.de/blog/zehn-dinge-die-sie-nach-dem-bleaching-unbedingt-beachten-muessen/)

[Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie zu Ihrem ersten Termin mitbringen](https://www.zahnarztpraxis-in-leonberg.de/blog/checkliste-diese-unterlagen-sollten-sie-zu-ihrem-ersten-termin-mitbringen/)