Morgens eine dampfende Tasse Kaffee zum Frühstück, am Nachmittag eine Tasse Tee zum Kuchen und zum Abendessen ein Glas Rotwein – was nach einem kulinarisch erfolgreichen Tag klingt, ist für Ihre Zähne kein Zuckerschlecken. Ablagerungen von Farbpartikeln sind die Folge, die zu unschönen Verfärbungen führen. Dabei sind weiße Zähne doch das, was wir uns alle wünschen!
Müssen Sie deshalb auf die Getränke verzichten oder reicht der Griff zur Bleaching-Zahncreme, um beim nächsten Dinner mit einem strahlenden Lächeln zu überzeugen? Wir verraten Ihnen, ob Sie auf das Werbeversprechen vertrauen können oder ein professionelles Bleaching in Leonberg in Anspruch nehmen sollten.
Ist in der Bleaching-Zahncreme mehr enthalten als gute Werbung?
Die meisten Zahnpasta-Herstellenden werben mit einem Model, das ein strahlendes Lächeln besitzt. Das Versprechen: Zähne so weiß wie Gänseblümchen. Doch rupft man alle Blütenblätter ab, bleibt nur ein gelber Kopf zurück. Ist das so auch beim Werbeversprechen? In der Zahnpasta befinden sich Phosphate, die Beläge lockern und Putzkörper, welche die Beläge und äußerlichen Verfärbungen entfernen sollen. Die raue Struktur dieser schleift den Zahn.
Der Abrasionswert gibt an, wie rau die Putzkörper sind. Der Wert wird auch als RDA-Wert bezeichnet (Radioactive Dentin Abrasion). Beim Kauf Ihrer Zahnpasta sollten Sie darauf achten, dass dieser Wert nicht höher als 150 liegt. Um das natürliche Weiß der Zähne zu unterstützen, sollte mindestens 1,4 Milligramm Fluorid pro Gramm Zahncreme in der Tube sein. Doch längst nicht alle Menschen sollten sich die Pasta auf die Bürste drücken.
Schädlich für Kinderzähne
Es gibt Zahncremes, die keine Phosphate, sondern Pyrophosphate enthalten. Diese sollen die Zahnsteinbildung verhindern. Das ist theoretisch nicht falsch, denn aufgrund von Zahnstein bleiben Verfärbungen verstärkt am Zahnschmelz haften. Da Kinder jedoch einen sehr weichen Zahnschmelz besitzen, wird dieser von der Zahnpasta geschädigt. Deshalb sollte Bleaching-Zahncreme, egal ob mit Phosphaten oder Pyrophosphaten, von Kindern nicht genutzt werden.
Die Wahrheit hinter dem Marketing-Versprechen
In der Kosmetikverordnung steht, dass Zahncreme Zähne nur reinigen und schützen darf. Sie darf also nur dabei helfen, einen guten Zahnzustand zu erhalten. Die Zahnsubstanz verändern darf Zahnpasta hingegen nicht. Das bedeutet, dass die Zahnsubstanz von ihnen nicht aufgehellt werden darf oder kann. Einzig die Ablagerungen und Farbauflagerungen werden durch die Reinigung mit der Creme entfernt. Auch bei Tests schneidet die Bleaching-Zahncreme nur befriedigend ab. Wenn Sie sich also ein schönes Lächeln mit weißen Zähnen wünschen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als ein professionelles Bleaching bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin in Anspruch zu nehmen.
So funktioniert professionelles Bleaching
Bei einem professionellen Bleaching werden die Zähne natürlich aufgehellt, ohne Zahnschmelz oder Zahnfleisch anzugreifen. Dazu wird Letzteres mit einer Schutzmaske abgedeckt. Anschließend wird ein Bleichmittelgel aufgetragen, welches mit einer UV-Lampe aktiviert wird. Nach 15 Minuten wird das Gel wieder entfernt. Zweimal muss der Vorgang wiederholt werden, ehe Ihre Zähne die gewünschte Farbe haben. Das Ergebnis der Aufhellung hält bis zu drei Jahre. Der Bleachingvorgang selbst ist völlig schmerzfrei.