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Übernimmt die Krankenkasse meine Behandlungskosten als Angstpatient?

Für viele Patienten ist der Gang zum Zahnarzt eine emotionale Achterbahnfahrt. Die Angst vor dem Zahnarzt, auch Dentalphobie genannt, betrifft dabei mehr Menschen, als man vielleicht annehmen mag. Die Ursachen für die ausgeprägte Angst können dabei äußerst vielfältig sein.

Angstpatienten sind generell auf eine auf sie und ihre Phobie abgestimmte Behandlung angewiesen und daher stellt sich zwangsläufig auch die Frage, wer eigentlich die Kosten dafür trägt. Wir klären Sie daher auf, ob die Krankenkasse die Behandlungskosten für Angstpatienten übernimmt.

Dentalphobie und finanzielle Probleme beim Zahnarzt
©kues1/stock.adobe.com

Das finanzielle Problem bei einer Dentalphobie

Besonders Angstpatienten können meist keine regelmäßigen Besuche beim Zahnarzt in ihrem Bonusheft vorweisen. Umso höher ist daher dann der Behandlungsaufwand, sofern doch der Gang zum Zahnarzt gewagt wurde. Neben einer einfühlsamen und verständnisvollen Versorgung des Patienten sind Eingriffe dennoch oft nur unter Hypnose oder Vollnarkose zu bewerkstelligen.

Und bei diesen Extrakosten stellen sich Krankenkassen gerne quer, da diese die „medizinische Notwendigkeit“ überschreiten. Und selbst wenn Ihnen Ihr Therapeut eine Dentalphobie attestiert, heißt das leider noch nicht, dass sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen für die Kosten aufkommen.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

In aller Regel werden die Kosten übernommen, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Es handelt sich um einen medizinisch notwendigen, größeren Eingriff, bei dem eine lokale Betäubung nicht ausreichend wäre.
  • Eine notwendige örtliche Betäubung kann aufgrund einer Allergie oder Krankheit nicht verabreicht werden.
  • Es handelt sich um ein Kind unter zwölf Jahren, das die Behandlung verweigert.
  • Aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung oder Bewegungsstörung könnte der Patient oder die Patientin sich während der Behandlung unerwartet bewegen.
  • Es liegt eine ärztlich anerkannte Dentalphobie vor.

Die ärztliche Anerkennung der Dentalphobie

Auch wenn der Begriff anderes vermuten lässt, wird dieses Gutachten nicht von Zahnärzten und Zahnärztinnen oder Hausärzten und Hausärztinnen ausgestellt. Auch Krankenkassen geben oft fälschlicherweise an, die Notwendigkeit der Vollnarkose bei Dentalphobie müsse durch den behandelnden Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin begründet werden – dies ist jedoch falsch. Ebenso ein psychologisches Gutachten reicht meist nicht aus.Angstpatienten und Angstpatientinnen müssen stattdessen Kontakt zu einem Psychiater oder einer Psychiaterin aufnehmen. Anhand eines ausführlichen Gespräches wird dann beurteilt, wie ausgeprägt Ihre Ängste sind, und ein Gutachten Ihrer Dentalphobie erstellt. Das psychiatrische Gutachten wird dann durch den Anästhesisten oder die Anästhesistin Ihrer Zahnarztpraxis an die Krankenkasse weitergereicht.

Die Kostenübernahme

Eine Kostenübernahme bei Angstpatienten zu erwirken, ist alles andere als leicht. Lehnt Ihre gesetzliche Krankenkasse diese ab, können Sie überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Belastungsgrenze erreicht ist. Denn Ihre medizinischen Zuzahlungen dürfen im Jahr zwei Prozent Ihres Bruttogehalts nicht überschreiten.

Generell können Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse auf den Festzuschuss von 50 Prozent bauen. Sind Ihre Kosten für Sie nicht zumutbar, da Sie arbeitslos oder Geringverdiener sind, kann sich laut Härtefallregelung die Zuzahlung der Krankenkasse erhöhen.

Patienten mit einer privaten Krankenversicherung müssen übrigens je nach deren Tarif ebenfalls damit rechnen, dass Kosten für eine Vollnarkose nicht übernommen werden.

Leistung in der Zahnzusatzversicherung

Manche Krankenkassen bieten Zahnzusatzversicherung an, die speziell auch Leistungen für Angstpatienten und Angstpatientinnen umfassen, wie

  • Hypnose
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Vollnarkose

Ob die Vollnarkose zu den eingeschlossenen Leistungen gehört und auch in Gänze übernommen wird, ist allerdings von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich. Sie sollten daher sorgfältig Tarife vergleichen und gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse gezielt nachfragen, bevor Sie eine solche Zusatzversicherung abschließen. 

Kostenübernahme der privaten Zusatzversicherungen

Auch wenn Ihre Krankenkasse dank Zusatzversicherung die Vollnarkose grundsätzlich übernehmen würde, können trotzdem noch Kosten auf Sie zukommen. Durch Kosten für Narkosemittel, Anästhesist bzw. Anästhesistin und nötige Beatmung belaufen sich Rechnungen schnell auf 150 bis 300 Euro. Ob diese überhaupt oder komplett übernommen werden, hängt jedoch von zwei Faktoren ab:

  1. Sie überschreiten durch die Narkose nicht die jährliche Höchstgrenze der Kostenübernahme – diese fällt je nach Tarif unterschiedlich aus. Weitere Rechnungen werden dann unabhängig vom Grund nicht mehr übernommen.
  2. Welche Maßnahmen werden durchgeführt? Manche Krankenkassen legen einen Umfang der Behandlungsmöglichkeiten fest. Das bedeutet: Eine Narkose beim Entfernen eines Weisheitszahnes wird anders behandelt als eine Narkose bei Zahnersatz.

Daher gilt: Augen auf vor Abschluss der Versicherung und vor der Behandlung lieber noch einmal bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob eine Übernahme im konkreten Fall möglich ist.

Fazit

Wie Sie sehen, ob Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, ist nicht pauschal zu beantworten und hängt von vielen Faktoren ab. Folgende Dinge sollten Angstpatienten dennoch beachten:

  • Prüfen Sie schon früh, ob Sie nicht eine private Zusatzversicherung abschließen können.
  • Suchen Sie immer das Gespräch zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Auch Gutachten, die Ihre Dentalphobie bestätigen, können hier helfen.
  • Klären Sie ab, ob nicht im Fall der Fälle eine Ratenzahlung beim Zahnarzt möglich ist.